Entlastend
Offene Fragen dürfen angesprochen werden – vertraulich, respektvoll und ohne Zeitdruck.
Persönlich, verständlich und auf Ihre häusliche Pflegesituation abgestimmt – durch qualifizierte Pflegefachkräfte.

Im Mittelpunkt stehen Sie, Ihre Pflegesituation und die Menschen, die Sie zu Hause unterstützen. Das Gespräch soll die Qualität der häuslichen Pflege sichern, Fragen beantworten und praktische Hilfen aufzeigen. Es geht nicht darum, Ihre Wohnung oder Ihre Angehörigen zu bewerten.
Offene Fragen dürfen angesprochen werden – vertraulich, respektvoll und ohne Zeitdruck.
Sie erhalten konkrete Hinweise, die zu Ihrem Alltag und Ihrer Pflegesituation passen.
Wir lernen Ihre Situation dort kennen, wo Pflege und Unterstützung tatsächlich stattfinden.
Die folgenden Intervalle gelten nach der seit 2026 geltenden Regelung für Menschen, die Pflegegeld beziehen.
| Pflegesituation | Beratungseinsatz | Hinweis |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | Freiwillig einmal je Halbjahr | Auch ohne Pflegegeld möglich |
| Pflegegrad 2 oder 3 | Verpflichtend einmal je Halbjahr | Bei ausschließlichem Pflegegeldbezug |
| Pflegegrad 4 oder 5 | Verpflichtend einmal je Halbjahr | Zusätzlich freiwillig einmal je Vierteljahr möglich |
| Pflegesachleistungen | Freiwillig einmal je Halbjahr | Zum Beispiel bei Unterstützung durch einen Pflegedienst |
Termin nicht aus den Augen verlieren: Wird ein verpflichtender Beratungseinsatz nicht rechtzeitig nachgewiesen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder entziehen. Wenn Sie unsicher sind, rufen Sie uns an – wir helfen bei der Einordnung und erinnern Sie auf Wunsch an den nächsten Termin.
Der Inhalt richtet sich nach Ihrer persönlichen Situation. Typische Themen sind:
Wie klappt die Versorgung zu Hause und wo wünschen Sie sich Unterstützung?
Hinweise zu sicheren Abläufen, Hilfsmitteln und Entlastung im Alltag.
Belastungen erkennen und passende Entlastungsangebote besprechen.
Orientierung zu weiteren Beratungs-, Pflege- und Unterstützungsangeboten.
Möglichkeiten für mehr Sicherheit und Selbstständigkeit im Zuhause.
Gemeinsam halten wir fest, was Ihnen jetzt konkret weiterhelfen kann.
Online oder telefonisch – mit den wichtigsten Angaben zu Ihrer Situation.
Wir klären offene Fragen und vereinbaren einen passenden Termin.
Eine qualifizierte Pflegefachkraft besucht Sie in Ihrer vertrauten Umgebung.
Der Beratungseinsatz wird auf dem vorgesehenen Formular bestätigt.
Sie kennen sinnvolle Hilfen und wissen, wann der nächste Einsatz ansteht.
Anerkannt nach § 37 Abs. 7 SGB XIfür Beratungseinsätze in Rheinland-Pfalz
Unsere Beratung verbindet pflegefachliches Wissen mit einem respektvollen Blick auf Ihren Alltag. Wir erklären verständlich, hören aufmerksam zu und besprechen nur das, was für Ihre Situation wichtig ist.
Für Sie entstehen keine Kosten. Die Pflegekasse beziehungsweise das private Versicherungsunternehmen übernimmt die Vergütung des Beratungseinsatzes.
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann bis zum 31. März 2027 jeder zweite Beratungseinsatz per Videokonferenz stattfinden. Der erste Beratungseinsatz erfolgt immer bei Ihnen zu Hause. Ob Video für Ihren Termin möglich und sinnvoll ist, klären wir persönlich mit Ihnen.
Nein. Er soll die häusliche Pflege stärken, Fragen klären und Ihnen praktische Unterstützung vermitteln. Das Gespräch findet wertschätzend und auf Augenhöhe statt.
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, müssen derzeit einmal je Halbjahr einen Beratungseinsatz nachweisen. Bei Pflegegrad 1 oder dem Bezug von Pflegesachleistungen ist eine freiwillige Beratung möglich.
Die Kosten des Beratungseinsatzes trägt die Pflegekasse beziehungsweise das private Versicherungsunternehmen. Für Sie entsteht keine Rechnung.
Wenn vorhanden, helfen das Schreiben der Pflegekasse zum Beratungseinsatz und Fragen, die Sie im Alltag beschäftigen. Diagnosen oder eine Versicherungsnummer müssen Sie uns nicht über das Onlineformular senden.
Die Dauer richtet sich nach Ihrer Situation und Ihren Fragen. Den ungefähren Zeitrahmen klären wir bei der Terminvereinbarung.
Der Beratungseinsatz wird auf dem dafür vorgesehenen Nachweis dokumentiert. Erforderliche Angaben werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben an die Pflegekasse beziehungsweise das private Versicherungsunternehmen übermittelt.
Senden Sie uns die wichtigsten Angaben. Wir rufen Sie zur Terminabstimmung zurück.
Bitte senden Sie keine Diagnosen, Medikamentenpläne, Versicherungsnummern oder ausführlichen Gesundheitsunterlagen über dieses Formular.