Beratungseinsatz bei Ihnen zu Hause

Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Persönlich, verständlich und auf Ihre häusliche Pflegesituation abgestimmt – durch qualifizierte Pflegefachkräfte.

Anerkannte Beratungsstelle nach § 37 Abs. 7 SGB XI in Rheinland-Pfalz
Persönliches Beratungsgespräch mit einer Seniorin
Gut vorbereitet.Wir erinnern Sie auf Wunsch an den nächsten Beratungseinsatz.
Unterstützung statt Prüfung

Der Beratungseinsatz ist keine Kontrolle

Im Mittelpunkt stehen Sie, Ihre Pflegesituation und die Menschen, die Sie zu Hause unterstützen. Das Gespräch soll die Qualität der häuslichen Pflege sichern, Fragen beantworten und praktische Hilfen aufzeigen. Es geht nicht darum, Ihre Wohnung oder Ihre Angehörigen zu bewerten.

Entlastend

Offene Fragen dürfen angesprochen werden – vertraulich, respektvoll und ohne Zeitdruck.

Praxisnah

Sie erhalten konkrete Hinweise, die zu Ihrem Alltag und Ihrer Pflegesituation passen.

Bei Ihnen zu Hause

Wir lernen Ihre Situation dort kennen, wo Pflege und Unterstützung tatsächlich stattfinden.

Wer braucht die Beratung?

Pflegegrad und Beratungshäufigkeit

Die folgenden Intervalle gelten nach der seit 2026 geltenden Regelung für Menschen, die Pflegegeld beziehen.

PflegesituationBeratungseinsatzHinweis
Pflegegrad 1Freiwillig einmal je HalbjahrAuch ohne Pflegegeld möglich
Pflegegrad 2 oder 3Verpflichtend einmal je HalbjahrBei ausschließlichem Pflegegeldbezug
Pflegegrad 4 oder 5Verpflichtend einmal je HalbjahrZusätzlich freiwillig einmal je Vierteljahr möglich
PflegesachleistungenFreiwillig einmal je HalbjahrZum Beispiel bei Unterstützung durch einen Pflegedienst

Termin nicht aus den Augen verlieren: Wird ein verpflichtender Beratungseinsatz nicht rechtzeitig nachgewiesen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder entziehen. Wenn Sie unsicher sind, rufen Sie uns an – wir helfen bei der Einordnung und erinnern Sie auf Wunsch an den nächsten Termin.

Das besprechen wir

Ihre Fragen bestimmen das Gespräch

Der Inhalt richtet sich nach Ihrer persönlichen Situation. Typische Themen sind:

Pflegesituation

Wie klappt die Versorgung zu Hause und wo wünschen Sie sich Unterstützung?

Praktische Pflege

Hinweise zu sicheren Abläufen, Hilfsmitteln und Entlastung im Alltag.

Pflegende Angehörige

Belastungen erkennen und passende Entlastungsangebote besprechen.

Leistungen & Hilfen

Orientierung zu weiteren Beratungs-, Pflege- und Unterstützungsangeboten.

Wohnumfeld

Möglichkeiten für mehr Sicherheit und Selbstständigkeit im Zuhause.

Nächste Schritte

Gemeinsam halten wir fest, was Ihnen jetzt konkret weiterhelfen kann.

Einfach zum Beratungstermin

So läuft der Beratungseinsatz ab

  1. 1

    Termin anfragen

    Online oder telefonisch – mit den wichtigsten Angaben zu Ihrer Situation.

  2. 2

    Rückruf erhalten

    Wir klären offene Fragen und vereinbaren einen passenden Termin.

  3. 3

    Beratung zu Hause

    Eine qualifizierte Pflegefachkraft besucht Sie in Ihrer vertrauten Umgebung.

  4. 4

    Nachweis dokumentieren

    Der Beratungseinsatz wird auf dem vorgesehenen Formular bestätigt.

  5. 5

    Gut informiert weitergehen

    Sie kennen sinnvolle Hilfen und wissen, wann der nächste Einsatz ansteht.

Anerkannt nach § 37 Abs. 7 SGB XIfür Beratungseinsätze in Rheinland-Pfalz

Fachlich und persönlich

Beratung durch qualifizierte Pflegefachkräfte

Unsere Beratung verbindet pflegefachliches Wissen mit einem respektvollen Blick auf Ihren Alltag. Wir erklären verständlich, hören aufmerksam zu und besprechen nur das, was für Ihre Situation wichtig ist.

Für Sie entstehen keine Kosten. Die Pflegekasse beziehungsweise das private Versicherungsunternehmen übernimmt die Vergütung des Beratungseinsatzes.

Videoberatung auf Wunsch

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann bis zum 31. März 2027 jeder zweite Beratungseinsatz per Videokonferenz stattfinden. Der erste Beratungseinsatz erfolgt immer bei Ihnen zu Hause. Ob Video für Ihren Termin möglich und sinnvoll ist, klären wir persönlich mit Ihnen.

Häufige Fragen

Das möchten viele Familien wissen

Ist der Beratungseinsatz eine Kontrolle?

Nein. Er soll die häusliche Pflege stärken, Fragen klären und Ihnen praktische Unterstützung vermitteln. Das Gespräch findet wertschätzend und auf Augenhöhe statt.

Wer muss den Beratungseinsatz wahrnehmen?

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, müssen derzeit einmal je Halbjahr einen Beratungseinsatz nachweisen. Bei Pflegegrad 1 oder dem Bezug von Pflegesachleistungen ist eine freiwillige Beratung möglich.

Was kostet die Beratung?

Die Kosten des Beratungseinsatzes trägt die Pflegekasse beziehungsweise das private Versicherungsunternehmen. Für Sie entsteht keine Rechnung.

Was sollte ich für den Termin bereithalten?

Wenn vorhanden, helfen das Schreiben der Pflegekasse zum Beratungseinsatz und Fragen, die Sie im Alltag beschäftigen. Diagnosen oder eine Versicherungsnummer müssen Sie uns nicht über das Onlineformular senden.

Wie lange dauert der Beratungseinsatz?

Die Dauer richtet sich nach Ihrer Situation und Ihren Fragen. Den ungefähren Zeitrahmen klären wir bei der Terminvereinbarung.

Was passiert nach dem Gespräch?

Der Beratungseinsatz wird auf dem dafür vorgesehenen Nachweis dokumentiert. Erforderliche Angaben werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben an die Pflegekasse beziehungsweise das private Versicherungsunternehmen übermittelt.

Wir melden uns bei Ihnen

Beratungseinsatz anfragen

Senden Sie uns die wichtigsten Angaben. Wir rufen Sie zur Terminabstimmung zurück.

So wenig Daten wie nötig

Bitte senden Sie keine Diagnosen, Medikamentenpläne, Versicherungsnummern oder ausführlichen Gesundheitsunterlagen über dieses Formular.

Lieber direkt sprechen?06344 9548200

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